Bekanntmachung
Streu- und Räumungspflicht bei Schneefall und Glatteis
Den Einzug des Winters nehme ich zum Anlass, alle Grundstückseigentümer auf die Bestimmungen der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Saterland (Straßenreinigungsverordnung) hinzuweisen.
Danach bestehen folgende Pflichten:
- Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr durchgeführt sein.
- Die Gossen, Gullys und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.
- Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.
- Bei Glätte sind mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist:
- a) die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m;
- b) wenn Gehwege nicht vorhanden sind, ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenstreifen nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn;
- c) bei verkehrsberuhigten Bereichen ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m am äußersten Rand der Fahrbahn.
- Das Schneeräumen und Streuen ist bis 20:00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.
- Zur Schnee- und Eisräumung dürfen schädliche Chemikalien nicht verwendet werden.
Ich bitte die Grundstückseigentümer bzw. die ihnen gleich gestellten Nießbraucher, Erbbauberechtigten, Wohnungsberechtigten und Dauerwohnungs- bzw. Dauernutzungsberechtigten diese Hinweise zu beachten, damit Unfälle vermieden werden. Auf die entsprechenden Bußgeldvorschriften bei Nichtbeachtung und Zuwiderhandlungen nehme ich Bezug.
Otto