23.11.2020
Bekanntmachung
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren der Gemeinde Saterland
Aufgrund des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat
die Gemeinde Saterland beschlossen, Besuche im Rathaus ab Montag, 02.11.2020, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
In der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in laufenden bzw. in Vorbereitung
befindlichen Bauleitplanverfahren ergeben sich damit Konsequenzen. Aktuell führt die
Gemeinde Saterland für drei verschiedene Bauleitpläne (Flächennutzungsplanänderung, Bebauungspläne) die Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Diese Beteiligung erfolgt zum einen durch die Bereitstellung der Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde (http://www.saterland.de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/), zum anderen liegen die Planentwürfe im Rathaus der Gemeinde Saterland, Ramsloh, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, Zimmer E. 20, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf die bereits erfolgten Bekanntmachungen der Bauleitpläne in der Tagespresse (NWZ, MT, GA) und auf der Homepage der Gemeinde sowie in den Aushangkasten wird diesbezüglich verwiesen. Die betroffenen Bauleitpläne mit den Auslegungszeiträumen sind im Folgenden aufgelistet:
- Bebauungsplan Nr. 141 in Sedelsberg (Nördlich des Wieselweges II); frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB vom 30.11.2020 bis zum 31.12.2020
- 59. Flächennutzungsplanänderung (Bereich: BP 95 „Hundeübungsplatz am Kanalweg); Offenlegung gem. §3 Abs. 2 BauGB vom 30.11.2020 bis zum 31.12.2020
- Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 95 („Hundeübungsplatz am Kanalweg“); Offenlegung gem. §3 Abs. 2 BauGB vom 30.11.2020 bis zum 31.12.2020
Die herkömmliche Auslegung der Unterlagen in Papierform soll gem. den Vorgaben des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz — PlanSIG) vom 20.05.2020 als zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Gemeinde
Möglichen zur Anwendung kommen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Eine alleinige Einstellung der
Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit in das Internet genügt demnach nicht den
gesetzlichen Anforderungen. Es muss allen Menschen möglich sein, sich an dem
Verfahren zu beteiligen, somit auch denen, die keinen Internetzugang haben.
Somit gelten für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung folgende
Regelungen:
In dem Auslegungszeitraum können die vollständigen Planungsunterlagen im
Internet auf der Homepage der Gemeinde Saterland unter dem Link: http://www.saterland.de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/ eingesehen und zu den Planungen Stellungnahmen abgegeben werden. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird nachdrücklich empfohlen, von der Möglichkeit der Beteiligung über das Internet Gebrauch zu machen. Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Saterland, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, gesendet oder per Fax (04498/940-264) übermittelt werden.
Die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus kann aus Gründen des
lnfektionsschutzes nur einzeln erfolgen. Die Einsichtnahme kann nach einer
Terminvereinbarung (telefonisch oder per Email) erfolgen. Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Ortsplanung: Kristin Brand-Sassen, Tel.: 04498/940-161; Email:
Brand-sassen@saterland.de. Unter der genannten Telefonnummer sowie per Email
können außerdem Fragen zu den Planungen gestellt werden, die möglichst
zeitnah beantwortet werden.
Die Auslegungszeiträume der einzelnen Bauleitplanverfahren für die Beteiligung
der Öffentlichkeit sind oben benannt; sie gelten unverändert fort.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
die o. g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeinde Saterland weist auf die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln hin,
insbesondere ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Bereichen
erforderlich, mit Betreten des Rathauses sind die Abstands- und Zugangsregeln zu
beachten.
Saterland, 19. November 2020
Im Auftrag
Neiteler
Fachbereichsleiter 3 - Planen und Bauen