23.11.2020
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 76 in Ramsloh (Hauptstraße), 5. Änderung (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Saterland hat die Aufstellung der o. g. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 in Ramsloh beschlossen.
Der Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ist in der folgenden Planzeichnung kenntlich gemacht:
Die Aufstellung der v. g. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB liegt der o. a. Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung in der Zeit vom
09. Dezember 2020 bis zum 11. Januar 2021
- beide Tage einschließlich -
im Rathaus der Gemeinde Saterland öffentlich aus. In dem Auslegungszeitraum können die vollständigen Planungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Saterland unter dem Link: http://www.saterland.de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/ eingesehen und zu den Planungen Stellungnahmen abgegeben werden.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird nachdrücklich empfohlen, von der Möglichkeit der Beteiligung über das Internet Gebrauch zu machen. Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Saterland, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, gesendet oder per Fax (04498/940-264) übermittelt werden. Die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus kann aus Gründen des lnfektionsschutzes nur einzeln erfolgen. Die Einsichtnahme kann nach einer
Terminvereinbarung (telefonisch oder per Email) erfolgen. Ansprechpartnerin
Fachbereich 3 - Ortsplanung: Kristin Brand-Sassen, Tel.: 04498/940-161; Email:
Brand-sassen@saterland.de. Unter der genannten Telefonnummer sowie per Email
können außerdem Fragen zu den Planungen gestellt werden, die möglichst
zeitnah beantwortet werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen,
· dass sich die Öffentlichkeit während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der vorgenannten Frist zur Planung äußern kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet;
· dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist, und
· dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Saterland, 25. November 2020
Otto