29.03.2021
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 17 in Scharrel (Nördlich der Mühlenstraße), 5. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift und im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Saterland hat die Aufstellung der o. g. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 in Scharrel beschlossen.
Der Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ist in der folgenden Planzeichnung kenntlich gemacht:
Die Aufstellung der v. g. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB liegt der o. a. Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung in der Zeit vom
13. April 2021 bis zum 17. Mai 2021
- beide Tage einschließlich -
im Rathaus der Gemeinde Saterland öffentlich aus. In dem Auslegungszeitraum können die vollständigen Planungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Saterland unter dem Link: http://www.saterland.de/wirtschaft-wohnen/bauleitplanung/ eingesehen und zu den Planungen Stellungnahmen abgegeben werden.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird nachdrücklich empfohlen, von der Möglichkeit der Beteiligung über das Internet Gebrauch zu machen. Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Saterland, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, gesendet oder per Fax (04498/940-264) übermittelt werden. Die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus kann aus Gründen des lnfektionsschutzes nur einzeln erfolgen. Die Einsichtnahme kann nach einer
Terminvereinbarung (telefonisch oder per Email) erfolgen. Ansprechpartnerin
Fachbereich 3 - Ortsplanung: Kristin Brand-Sassen, Tel.: 04498/940-161; Email:
Brand-sassen@saterland.de. Unter der genannten Telefonnummer sowie per Email können außerdem Fragen zu den Planungen gestellt werden, die möglichst zeitnah beantwortet werden.
Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Saterland, 29. März 2021
Otto