Erengs-Sätgjuchte
Sätgjuchte uur Erengen un Uuttekengen ap dät Rebät fon dän Sport, ju Kultúur un uur sälskuppelk Dwoon
Do Erengssätgjuchte fon ju Meente Seelterlound konnen in't PDF-Formoat deelleden wäide: Ehrungsrichtlinien
Dem Sport kommt nicht nur im Hinblick auf seinen Freizeitwert, sondern auch für die Gesunderhaltung der Bevölkerung eine große Bedeutung zu. Diese Bedeutung erfordert eine angemessene ideelle Förderung. Die Gemeinde sieht es deshalb als ihre Aufgabe an, herausragende sportliche Leistungen oder besondere Verdienste um den Sport auszuzeichnen.
I
Vorschlagsberechtigt für eine Ehrung der in Frage kommenden Personen/Personenkreise sind grundsätzlich die Sport treibenden Vereine im Saterland (Sport-, Schützen-, Reitervereine usw.), der Verwaltungsausschuss, der zuständige Fachausschuss oder der Kreissportbund. Die Vorschläge beziehen sich auf das vergangene Kalenderjahr. Auswärtige Vereine können ebenfalls Mitglieder für eine Ehrung vorschlagen, sofern es sich hierbei um Einwohner der Gemeinde Saterland handelt. Mit der Meldung sind Unterlagen, aus denen sich die Art und der Rang der sportlichen Leistung ergeben, vorzulegen.
II
Geehrt werden Einzelsportler und Mannschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Meisterschaftsteilnehmer
Kreismeisterschaft 1. Platz
Bezirksmeisterschaft 1. Platz
Landesmeisterschaft und Norddeutsche Meisterschaft, 1. - 3. Platz
wenn keine Landesmeisterschaft
Der Verwaltungsausschuss kann im Einzelfall Ehrungen für gleichwertige besondere Leistungen entscheiden.
Besondere Leistungen
Die Mannschaft mit der besten Mannschaftsleistung wird ebenfalls geehrt. Die Erringung eines bestimmten Platzes bei den unter 1. aufgeführten Meisterschaften ist dazu nicht erforderlich. Entscheidend ist allein die besondere Mannschaftsleistung (z. B. Aufstieg in die nächsthöhere Klasse, Sieg bei einem bedeutenden Turnier, Erringen des Kreispokals).
Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Personen geehrt werden, die eine besondere Einzelleistung erbracht haben.
Verdienste um den Sport
Es können Personen geehrt werden, die mindestens 10 Jahre in einem Sportverein ehrenamtlich verantwortlich tätig gewesen sind oder sich besondere Verdienste um den Sport erworben haben. Der Ehrungsgrund darf maximal 2 Jahre zurückliegen. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss nicht zusammenhängend geleistet worden sein. Der Unterbrechungszeitraum sollte höchstens 5 Jahre betragen. Für die Ehrung sind strenge Maßstäbe anzulegen, um den Wert der Auszeichnung zu wahren.
Hervorragende Leistungen
Unabhängig von der vorgenannten Ehrung spricht die Gemeinde Saterland für hervorragende sportliche Leistungen besondere Glückwünsche aus. Zusätzlich können Ehren-/Sachpreise übergeben werden bei
a) der Erringung eines 1. bis 5. Platzes bei der Deutschen Meisterschaft,
b) der Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen,
c) der Aufstellung eines Deutschen Rekordes, Europa-, Weltrekordes,
d) einer Berufung in die Nationalmannschaft oder den Kader.
Voraussetzung für die Ehrung ist grundsätzlich, dass der Einzelsportler in der Gemeinde Saterland wohnt. Ein Mitglied eines Vereins der Gemeinde Saterland, das nicht in der Gemeinde Saterland wohnt, kann ebenfalls geehrt werden.
Bei Mannschaften muss es sich um die Mannschaft eines Vereins in der Gemeinde Saterland handeln. In diesem Fall werden alle Mitglieder der Mannschaft geehrt, auch wenn sie außerhalb der Gemeinde Saterland wohnen. Einwohner aus dem Saterland, die als Mitglied eines auswärtigen Vereins an einer Mannschaftsmeisterschaft beteiligt sind, können ebenfalls geehrt werden. Eine Ehrung der Mannschaft entfällt.
III
Die zu ehrenden Sportler erhalten Urkunden. Bei besonderen Verdiensten um den Sport bzw. hervorragenden sportlichen Leistungen gemäß II, Ziffer 4, kann zusätzlich ein Sachpreis gewährt werden. Hierüber entscheidet der Verwaltungsausschuss, in der Regel nach Vorbereitung durch den Fachausschuss.
IV
Die Ehrung der Einzelsportler findet im Rahmen einer kleinen Feierstunde zu Ehren des Sports statt. Die Verleihung der Ehrenpreise erfolgt durch den Bürgermeister. Zu der Feier werden auch der Vorsitzende des zuständigen Fachausschusses, die Vorsitzenden der sporttreibenden Vereine, deren Mitglieder geehrt werden, und ein Mitglied der Jugendabteilung, sofern auch hiervon ein Mitglied geehrt wird, eingeladen. Ebenfalls soll die Heimatpresse eingeladen werden.
Die Ehrung der Mannschaften erfolgt in den Vereinen auf deren Mitglieder- oder Vereinsversammlung/Vereinsfest und wird vom Bürgermeister vorgenommen.
V
Sämtliche Verpflichtungen der Gemeinde Saterland aus diesen Richtlinien sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
VI
Die Ehrung von Sportlern nach diesen Richtlinien soll im 1. Quartal eines jeden Jahres durchgeführt werden.
Auch der Kultur und den sonstigen gesellschaftlichen Aktivitäten sind ein hoher Freizeitwert und daneben große gesellschaftliche Bedeutung beizumessen. Die Bedeutung erfordert eine angemessene ideelle Förderung. Die Gemeinde sieht es deshalb als ihre Aufgabe an, herausragende Leistungen in und besondere Verdienste um die Pflege und Wahrung der Kultur auszuzeichnen. Gleiches gilt für die sonstigen gesellschaftlichen Aktivitäten.
I
Diese Ehrungsrichtlinien gelten entsprechend A I, A II 3 - 5, und A III bis A VI sinngemäß auch für die Bereiche Kultur und sonstige gesellschaftliche Aktivitäten. An die Stelle der sporttreibenden Vereine treten die jeweiligen Organisationen.
Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft. Die Richtlinien vom 27.06.1994 bzw. 15.07.1998 über Ehrungen und Auszeichnungen auf dem Gebiete des Sports treten gleichzeitig außer Kraft.
Saterland, 15. November 2007
Frye
Bürgermeister
Richtlinien über die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren, ehrenamtlich tätigen Personen und aus sonstigen Anlässen
Die Ehrungsrichtlinien der Gemeinde Saterland im PDF-Format zum Download: Ehrung aus besonderen Anlässen
lfd. Nr. | Anlass | Ehrengabe | ||||
Altersjubiläen | ||||||
1 | ||||||
a) Vollendung des 80. Lebensjahres | Glückwunschkarte | |||||
b) Vollendung des 85. Lebensjahres | Urkunde, Geldgeschenk von 50,00 € und Blumenstrauß | |||||
c) Vollendung des 90. und 95. Lebensjahres | Urkunde, Geldgeschenk von 50,00 € und Blumenstrauß | |||||
d) Vollendung des 91. bis 94. Lebensjahres | Glückwunschkarte | |||||
e) Vollendung des 96. bis 99. Lebensjahres | Glückwunschkarte | |||||
f) Vollendung des 100. Lebensjahres | Urkunde, Geldgeschenk von 100,00 € und Blumenstrauß | |||||
g) für jedes weitere Lebensjahr | Geldgeschenk von 100,00 € und Blumenstrauß |
lfd. Nr. | Anlass | Ehrengabe | ||||
Ehejubiläen (Einwohner) | ||||||
2 | ||||||
a) Goldene Hochzeit (50 Jahre) | Urkunde, Geldgeschenk von 50,00 € und Blumenstrauß | |||||
b) Diamantene Hochzeit (60 Jahre) | Urkunde, Geldgeschenk von 100,00 € und Blumenstrauß | |||||
c) Eiserne Hochzeit (65 Jahre) | Urkunde, Geldgeschenk von 100,00 € und Blumenstrauß | |||||
d) Gnadenhochzeit (70 Jahre) | Urkunde, Geldgeschenk von 100,00 € und Blumenstrauß |
lfd. Nr. | Anlass | Ehrengabe | ||||
Ehrenamtlich tätige Personen | ||||||
3 | ||||||
1. Ratsmitglieder | ||||||
A) Ausscheiden als Ratsmitglied | ||||||
a) nach weniger als eine Wahlperiode | Buchpräsent | |||||
b) nach einer Wahlperiode | Buchpräsent | |||||
(Wandteller oder Wappen auf Leder) | ||||||
c) nach zwei Wahlperioden | Wandteller oder Wappen auf Leder | |||||
d) nach drei oder vier Wahlperioden | Wappenteller mit Verleihungsurkunde | |||||
e) nach fünf oder mehr Wahlperioden | Großer Wappenteller mit Verleihungsurkunde | |||||
B) Ratsmitgliedschaft | ||||||
a) 10jährige Mitgliedschaft im Rat | Wandteller oder Wappen auf Leder | |||||
b) 25jährige Mitgliedschaft im Rat | Wappenteller mit Verleihungsurkunde und 100,00 € Geld-/Sachgeschenk | |||||
c) 40jährige Mitgliedschaft im Rat | Großer Wappenteller mit Verleihungsurkunde und 100,00 € Geld-/Sachgeschenk | |||||
C) Vermählungen | Geld-/Sachgeschenk bis 75,00 € | |||||
D) Silberhochzeit | Geld-/Sachgeschenk bis 75,00 € | |||||
E) Ableben | ||||||
a) aktive Ratsmitglieder | Nachruf und Kranzspende mit Schleife Der Nachruf wird in der Tageszeitung veranlasst, in der die Familie eine Todesanzeige veröffentlicht. Soweit eine Todesanzeige nicht erfolgt, wird der Nachruf in einer Zeitung veranlasst. Gedenkminute in der nächsten öffentlichen Ratssitzung. |
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b) ausgeschiedene Ratsmitglieder | ||||||
1. | Mitgliedschaft von weniger als 10 Jahren (wenn die Gemeinde auf den Sterbefall hingewiesen wird) Mitgliedschaft von weniger als 10 Jahren (wenn die Gemeinde auf den Sterbefall hingewiesen wird) |
Kranzspende mit Schleife | ||||
Gedenkminute in der nächsten öffentlichen Ratssitzung | ||||||
2. | Mitgliedschaft von 10 Jahren und mehr (wenn die Gemeinde auf den Sterbefall hingewiesen wird |
Nachruf und Kranzspende mit Schleife Nachruf: siehe lfd. Nr. 3.1 E a |
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lfd. Nr. | Anlass | Ehrengabe | ||||
Ehrenamtlich tätige Personen | ||||||
3.1 | ||||||
2. Ehrenbeamte | ||||||
A) Ausscheiden | ||||||
a) nach weniger als 10 Dienstjahren | Buchgeschenk und Widmung | |||||
b) nach mehr als 10 Dienstjahren | angemessenes Sachgeschenk bis 50,00 € | |||||
c) nach mehr als 20 Dienstjahren | Wappenteller mit Verleihungsurkunde | |||||
B) Vollendung von Dienstjahren | ||||||
a) für 10 Dienstjahre | Wandteller oder Wappen auf Leder | |||||
b) für 25 Dienstjahre | Wappenteller mit Verleihungsurkunde und 50,00 € Geld-/Sachgeschenk | |||||
c) für 40 Dienstjahre | Großer Wappenteller mit Verleihungsurkunde und 100,00 € Geld-/Sachgeschenk | |||||
C) Hochzeiten | ||||||
a) Silberhochzeit | Sachgeschenk bis 75,00 € | |||||
D) Ableben | ||||||
a) aktive Ehrenbeamte | Nachruf und Kranzspende mit Schleife Nachruf: siehe lfd. Nr. 3.1 E a) |
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b) ausgeschiedene Ehrenbeamte und Bezirksvorsteher | ||||||
1. | bis zu 10 Dienstjahren (wenn die Gemeinde von dem Ableben Kenntnis erhält) |
Kranzspende mit Schleife | ||||
2. | nach mindestens 10 Dienstjahren (wenn die Gemeinde von dem Ableben Kenntnis erhält) |
Nachruf und Kranzspende mit Schleife Nachruf: siehe lfd. Nr. 3.1 E a |
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lfd. Nr. | Anlass | Ehrengabe | |||||
Sonstige Ehrungen | |||||||
4 | |||||||
A) | a) | Geschäftseröffnungen; -erweiterungen (nur aufgrund von Einladungen) |
angemessenes Geschenk | ||||
b) | Geschäftsjubiläen alle 25 Jahre (nur aufgrund von Einladungen) |
angemessenes Geschenk | |||||
B) | Einweihung von Gebäuden (öffentliche oder vereinseigene Gebäude) |
angemessenes Geschenk | |||||
C) Vereinsjuibläen | |||||||
a) bei 25 jährigem Bestehen | Geschenk bis 100,00 € | ||||||
b) bei 50 Jahren, 75 usw., alle 25 Jahre | Geschenk bis 150,00 € | ||||||
D) Priester-/Ordensjubiläen | |||||||
a) Silbernes Jubiläum | Wappenteller mit Verleihungsurkunde, Geld-/Sachgeschenk bis 100,00 € | ||||||
b) 40jähriges Jubiläum | Geld-/Sachgeschenk bis 100,00 € | ||||||
c) Goldenes Jubiläum | Großer Wappenteller mit Verleihungsurkunde, 100,00 € Geldgeschenk | ||||||
d) Ortsjubiläum | angemessenes Sachgeschenk bis 100,00 € | ||||||
E) | |||||||
a) | Verabschiedung in den Ruhestand von Schulleitern, Ordensleuten und Priestern | angemessenes Sachgeschenk bis 100,00 € | |||||
b) | Ableben von Schulleitern, Ordensleuten und Priestern, auch im Ruhestand | Nachruf: siehe lfd. Nr. 3.1 E a) | |||||
F) Sonstige Verdienste und Anlässe | Einzelfallentscheidung durch den Verwaltungsausschuss | ||||||
G) Jubiläen von Bauerschaften, Gemeindeteilen | |||||||
a) bei 25jährigem Bestehen | Geschenk bis 100,00 € | ||||||
b) bei 50 Jahren, 75 usw., alle 25 Jahre | Geschenk bis 100,00 € |
Hinweise: Porzellanteller, Wappen auf Leder sowie kleiner oder großer Wappenteller werden nur einmal überreicht.
Sofern Urkunden übergeben werden, sind diese gerahmt zu übergeben.
Die zu überreichenden Ehrengaben sollen möglichst in dem Gemeindeteil besorgt werden, wo der zu Ehrende seinen Wohnsitz hat. Dieses gilt ebenso für die Bestellung von Blumen (Wert des Blumenstraußes zurzeit 15,00 €)
Zu den Geburtstagen geht mit dem Bürgermeister bzw. stv. Bürgermeister/in grundsätzlich ein Ratsmitglied aus dem Gemeindeteil des Jubilars.
Die Ehrungstermine nehmen der Bürgermeister, die stv. Bürgermeisterin und der stv. Bürgermeister abwechselnd wahr.
Diese Richtlinien gelten ab 01.01.2008
Saterland, 18. Dezember 2007
Gemeinde Saterland
Frye
Bürgermeiste